Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern (im folgenden Verkäufer genannt.) Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Weicht die Bestellung in der Menge und in der Ausführung von einem abgegebenen Angebot ab, so erfolgt die Berechnung nach der tatsächlich ausgeführten Leistung. Es kann somit ein Minder- oder ein Mehrbetrag als im Angebot berechnet werden, ohne dass der Käufer vorher ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss. Sind bei der Komplettmontage von Bauelementen Mehraufwendungen erforderlich, die sich erst nach Abgabe des Angebotes ergeben, so ist ein den Verhältnissen entsprechender Mehrpreis zu berechnen.

Rücktritt

Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen des Eigentumsvorbehalts dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Ware bis zu vollständiger Bezahlung lediglich geliehen wird. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Verkäufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.

Gewährleistung nach VOB/B 1961

Als Gewährleistung auf Materialien gilt die vom Vorlieferanten geleistete Gewähr. Eine weitergehende Schadensersatzpflicht des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Wandlung, wird ausgeschlossen.

Mängelrügen

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Einbau zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen, bzw. vereinbarten Gewährleistungspflicht, jedoch spätestens 8 Tage nach Feststellung derselben gerügt werden.

Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit dem Einbau auf den Käufer über.

Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware, hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.

Zahlungsbedingungen

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht, so ist die Vergütung sofort innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Aufträgen, die in Teillieferungen ausgeführt werden, ist die Zahlung entsprechend jeder Teillieferung zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt hereingenommen. Bei Vertragsabschluss wir die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme späterhin hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers stichhaltige Bedenken oder werden die a-Kontozahlungen nicht geleistet, so steht dem Hersteller das Recht zur Leistung Zug um Zug oder Sicherheit innerhalb einer Woche zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheit, so kann der Hersteller ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen und weiteren Schaden geltend machen, z.B. in Form eines Kreditzuschlags.

Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen

Sie bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

Gerichtsstand

Sind beide Vertragspartner Vollkaufleute, so ist ausschließlich der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unzulässig sein, so soll die Geltung der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden.

Vertragsänderungen

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur so Bestandteil des Vertrages. Mündlich Vereinbarungen gelten nicht.